Repertoire-Claiming
Nach wie vor gibt es eine größere Anzahl von Songs, denen Tantiemen bereits zugewiesen wurden, die aber deshalb nicht überwiesen werden können, weil diese Songs noch nicht geclaimt wurden. Diese „unclaimed“ Titel sind hier veröffentlicht. Bitte überprüfen Sie diese Liste und claimen (=beanspruchen) Sie Titel, an denen Sie die Rechte innehaben - es ist in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse!
Unbedingte Voraussetzung für ein gültiges Claiming ist neben der nachweisbaren Rechteinhaberschaft das Bestehen eines sog. Wahrnehmungsvertrages zwischen Ihnen und den LSG-Produzenten. Sollten Sie noch keinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, dann finden Sie hier die dafür notwendigen Dokumente samt Erklärungen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden für das Repertoire-Claiming.
Verteiljahr 2020
Verteiljahr 2021
Verteiljahr 2022
LSG-Produktionsförderung 2023
Im Rahmen dieser Förderaktion können in 2023 anfallende Produktionskosten von Audio- bzw. Musikvideo-Produktionen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt werden. Die LSG-Produktionsförderung kann auf eine oder mehrere eingereichte Produktionen entfallen. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus dem Netto-Gesamtbetrag der letzten LSG-Hauptabrechnung und der daraus resultierenden Kategorie-Zuordnung (siehe Förderungssystematik unten).
Um Anreize zu schaffen, den Frauen- und Diversity Anteil bei österreichischen Musikproduktionen zu erhöhen, gibt es die Möglichkeit einer „Gender & Diversity“ Zusatzförderung. Voraussetzung für diese Zusatzförderung ist, dass mindestens die Hälfte der an den eingereichten Produktionen beteiligten Personen weiblich oder divers bzw. inter oder offen ist. Die Zusatzförderung beträgt pauschal € 1.000, – unabhängig von der Höhe der Produktionsförderung. Pro Jahr und Bezugsberechtigtem sind drei „Gender & Diversity“ Zusatzförderungen möglich (unter der Voraussetzung, dass im betreffenden Jahr auch drei Alben produziert wurden, die die „Gender & Diversity“ Kriterien erfüllen).
Diese Förderaktion wird aus dem Kulturfonds der LSG-Produzenten finanziert, der aus den Einnahmen aus der Privatkopievergütung dotiert wird.
Antragstellung (bis 31.1.2024 möglich)
Audio: Mit diesem Antragsformular an office@lsg.at
Musikvideo: Mit diesem Antragsformular an office@lsg.at
1. Förderbedingungen
- Label muss Bezugsberechtigter der LSG-Produzenten sein.
- Tantiemenbezug bei der letzten Hauptverteilung der LSG-Produzenten von mindestens € 250 (Netto-Gesamtbetrag vor Aufschlag der USt. und Abzug der Verwaltungskosten).
- Neben Alben-Produktionen können auch Einzeltitel gefördert werden. Voraussetzung ist eine Abfolge von zumindest 3 Titeln desselben Artists, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten veröffentlicht werden. Es darf sich dabei nicht um 3 Versionen ein- und derselben Titels (etwa Studio, Live, Remix) handeln, sondern um 3 originäre Titel.
- Produktionskosten müssen im Jahr 2023 angefallen sein und durch Rechnungskopien nachgewiesen werden.
2. Förderleistung
Audio
Kat. 1 (Tantiemenbezug € 250 - € 1.000): Förderung bis zu € 600
Kat. 2 (Tantiemenbezug € 1.000 - € 5.000): Förderung bis zu € 900
Kat. 3 (Tantiemenbezug € 5.000 - € 10.000): Förderung bis zu € 1.800
Kat. 4 (Tantiemenbezug € 10.000 - € 30.000): Förderung bis zu € 3.000
Kat. 5 (Tantiemenbezug € 30.000 - € 100.000): Förderung bis zu € 6.000
Kat. 6 (Tantiemenbezug € 100.000 - € 1.000.000): Förderung bis zu € 9.000
Kat. 7 (Tantiemenbezug mehr als € 1.000.000): Förderung bis zu € 18.000
Kat. 8 (Tantiemenbezug mehr als € 2.000.000): Förderung bis zu € 30.000
Musikvideo
Kat. 1 (Tantiemenbezug € 250 - € 1.000): Förderung bis zu € 600
Kat. 2 (Tantiemenbezug € 1.000 - € 5.000): Förderung bis zu € 900
Kat. 3 (Tantiemenbezug € 5.000 - € 10.000): Förderung bis zu € 1.800
Kat. 4 (Tantiemenbezug € 10.000 - € 50.000): Förderung bis zu € 4.200
Kat. 5 (Tantiemenbezug mehr als € 50.000): Förderung bis zu € 9.000
3. Allgemeines
Alle Förderbeträge sind mit den tatsächlichen Kosten der eingereichten Audio- bzw. Musikvideo-Produktionen begrenzt. Es gelten die SKE-Richtlinien der LSG-Produzenten. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens in Tranchen bei der LSG bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Label-Projektförderung 2023
Ziel unserer Label-Projektförderung ist es, die Produktions-, Veröffentlichungs- und Vermarktungstätigkeit in Österreich im Rahmen förderbarer Projekte zu unterstützen. Die gestaffelte Förderung richtet sich an mittelgroße Labels, die am Musikstandort Österreich dauerhaft aktiv und strukturrelevant sind. Die Förderung beruht auf nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die auf Basis des Tantiemenbezugs bei der im Zeitpunkt der Antragstellung letzten LSG Audio-Hauptabrechnung berechnet werden. Die Label-Projektförderung ist eine „kulturellen Zwecken dienende Förderleistung“ im Sinne von Punkt V. der SKE-Richtlinien der LSG-Produzenten.
Antragstellung (bis 31.1.2024 möglich)
Mit diesem Antragsformular an office@lsg.at
1. Förderbedingungen
- Label muss Bezugsberechtigter der LSG-Produzenten sein.
- Tantiemenbezug bei der zum Zeitpunkt der Antragstellung letzten Audio-Hauptabrechnung der LSG-Produzenten zwischen € 500 und € 45.000 (Netto-Gesamtbetrag vor Aufschlag der USt. und Abzug der Verwaltungskosten).
- Label muss im Zeitraum von Oktober 2022 bis Dezember 2023 (inklusiver aktueller Planungen) mindestens folgende Veröffentlichungen von Neuproduktionen in Österreich nachweisen:
-mindestens 3 Künstleralben oder
-mindestens 2 Künstleralben plus mindestens 3 Einzeltitel (die Einzeltitel müssen vom selben Künstler/derselben Künstlerin/Band sein und innerhalb eines VÖ-Zeitraums von 12 Monaten veröffentlicht werden. Es darf sich dabei nicht um 3 Versionen desselben Titels, etwa Studio, Live, Remix, handeln; es müssen 3 originäre Einzeltitel desselben Künstlers/derselben Künstlerin/Band sein).
-Veröffentlichungen von reinen Lizenzprodukten zählen nicht mit.
- Nachweis der zur Förderung beantragten Produktions-, Veröffentlichungs- und Vermarktungskosten der Künstleralben bzw. Einzeltitel.
- Min. 2 und max. 10 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente, unabhängig von der Beschäftigungsform).
- Labelumsatz im letzten Geschäftsjahr: Min. € 50.000 und max. € 1,5 Mio.
2. Förderleistung
Kat. 1 (Tantiemenbezug € 500 – € 1.000): Förderung bis zu € 5.000
Kat. 2 (Tantiemenbezug € 1.000 – € 2.500): Förderung bis zu € 7.500
Kat. 3 (Tantiemenbezug € 2.500 – € 5.000): Förderung bis zu € 10.000
Kat. 4 (Tantiemenbezug € 5.000 – € 7.500): Förderung bis zu € 12.500
Kat. 5 (Tantiemenbezug € 7.500 - € 45.000): Förderung bis zu € 15.000
3. Allgemeines
Die Label-Projektförderung der LSG-Produzenten ist mit den tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten begrenzt. Für die zur Förderung im Rahmen der Label-Projektförderung beantragten Künstleralben bzw. Einzeltitel eventuell bereits bezogene Förderungen reduzieren die von der LSG förderbaren Kosten. Es gelten die SKE-Richtlinien der LSG-Produzenten. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens in Tranchen bei der LSG bearbeitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Informationen zur LSG
Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos.
Sie nimmt die Rechte von rund 5.000 Tonträgerherstellern (Labels) wahr.
Dabei geht es vor allem um eine „angemessene Vergütung“ für die Sendung und öffentliche Wiedergabe von Tonträgern
sowie weitere Vergütungsansprüche wie z.B. die Kabel- und Speichermedienvergütung. Diese Vergütungen werden von
der LSG eingehoben und zwischen Tonträgerhersteller und Interpret geteilt. Die „LSG Produzentenverrechnung“ leitet
den Anteil an die Tonträgerhersteller weiter, die „LSG Interpretenverrechnung“ an die Interpreten.
Möchten Sie sich bei der LSG als Bezugsberechtigter registrieren, beachten Sie bitte die verschiedenen Adressen.
Für Interpreten ist die LSG-Interpretenverrechnung,
für Tonträgerhersteller ist die LSG-Produzentenverrechnung zuständig.
LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.
Produzenten
Seilerstätte 18-20/Mezzanin
A-1010 Wien
T: +431 5356035
F: +431 5355191
M: office@lsg.at
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